Die Verpflichtung zum Errichten von Internetseiten wird durch den § 7 Abs. 2, Gesetz Nr. 90/2012 Slg., über Handelskörperschaften direkt nur für Aktiengesellschaften auferlegt. Diesen wird durch das Gesetz auch angeordnet, alle Angaben auf ihren Internetseiten aufzuführen, die sie auf den Handelsurkunden aufzuführen haben. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat laut Gesetz nicht die Pflicht, Internetseiten anzulegen. Falls sie dies allerdings tut, beziehen sich dieselben Regeln auf sie wie im Falle von Internetseiten einer Aktiengesellschaft.
Im § 7 Abs. 2 Gesetz Nr. 90/2012 Slg., über Handelskörperschaften ist die Verpflichtung verankert, über Internetseiten für eine Aktiengesellschaft zu verfügen. Ihre Internetseiten muss die Aktiengesellschaft ohne unnötige Verzögerung nach ihrer Gründung einrichten, wobei sie da alle erforderlichen Angaben durchlaufend veröffentlicht. Internetseiten werden im Gesetz als eine Art und Weise von Veröffentlichung definiert, die einen für die Öffentlichkeit kostenlosen Fernzugriff ermöglicht, und zwar so, dass die Informationen in einfacher Weise nach Eingabe der elektronischen Adresse verfügbar sind.
Auf der Website muss die Aktiengesellschaft alle Informationen enthalten, die sie in den Geschäftspapieren bereitstellen muss, sowie andere gesetzliche Informationen.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Basisidentifikationsdaten, darunter Name, Sitz, Registriernummer und die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister. Andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, die ein Unternehmen auf seiner Website veröffentlichen muss, umfassen beispielsweise Finanzberichte, einen Bericht über die Finanzhilfe, die Einladung zur Hauptversammlung, Informationen über die Mitgliedschaft und alle anderen erforderlichen Informationen an die Aktionäre.
Unser Unternehmen steht auf eine moderne und offene Art und Weise für den Kunden zur Verfügung, so dass es seine Aktivitätsdaten nicht auf dieselbe Weise veröffentlicht, wie dies die Aktiengesellschaft tun muss.
Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Informationen oder Links, wo diese Informationen veröffentlicht werden.
Es handelt sich daher vor allem um die grundlegenden Identifikationsangaben wie Name, Sitz, Id.-Nr. sowie Angabe über den Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister. Zu den weiteren durch Gesetz festgelegten Dokumenten, welche die Gesellschaft auf ihren Internetseiten veröffentlichen muss, gehören z. B. Abschlussrechnung, Bericht über die Finanzassistenz, Einladung zur Hauptversammlung, Informationen über die Konzernzugehörigkeit und ggf. andere erforderliche Mitteilungen für die Aktionäre.
Unsere Gesellschaft kommt auf einem modernen und offenen Weg dem Klienten entgegen, und deswegen verhindert sie nichts daran, Angaben über ihre Tätigkeit in derselben Weise zu veröffentlichen, wie die Aktiengesellschaften dies tun müssen.

Sitz und Name der Gesellschaft, Id.-Nr., im Handelsregister aufbewahrte Eintragungen und Urkunden wie Gründungsurkunden, Hauptversammlungen und Abschlussrechnungen.
Hauptsitz: Revoluční 118, Karlovy Vary, PSČ 360 01
Firmenbüro: Šumavská 1677/12, Karlovy Vary, PSČ 36001
IČ: 26364212 / DIČ: CZ26364212 – Das Unternehmen ist kein Mehrwertsteuerzahler
Gründung der Firma: 19. November 2003
Seiten aktualisieren: 13. September 2018
Firma im Handelsregister
Alle Unternehmensinformationen, die seit der Gründung der Gesellschaft bestehenden Jahresabschlüsse, die Sitzungsprotokolle der Hauptversammlungen und andere obligatorische Informationen sind in der Sammlung der Registerdokumente enthalten.
Eintragung im Handelsregister:
http://www.rzp.cz/ (muss in die Firmen-ID des Unternehmens eingetragen werden)
Eintragung im Handelsregister (Stand 13.9.2018):
https://or.justice.cz/ias/ui/rejstrik-firma.vysledky?subjektId=178054&typ=PLATNY
Sammlung von Dokumenten (aktualisiert am 13.9.2018):
https://or.justice.cz/ias/ui/vypis-sl-firma?subjektId=178054